Staufrei zur BUGA Heilbronn – 11. BUGA-Café zum Thema Verkehrsmanagement
Heilbronn erwartet im Jahr 2019 ein Millionenpublikum, das zur Bundesgartenschau in die Stadt kommen wird. 173 Tage lang, vom 17. April bis zum 6. Oktober, werden Gäste aus ganz Deutschland die erstmals als kombinierte Garten- und Stadtausstellung präsentierte Schau besuchen – mit dem Auto, mit dem Reisebus oder öffentlichen Verkehrsmitteln. Sie sollen möglichst unbeschwert anreisen, ausreichend Parkplätze vorfinden und von dort aus das Bundesgartenschaugelände gut erreichen können. Die Vorbereitungen dafür laufen bereits intensiv. Das Verkehrskonzept ist für die BUGA ein wichtiges Instrument und hat wesentlichen Anteil daran, den Gästen einen besonderen Tag auf der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 zu ermöglichen. Die Pläne dazu werden beim 11. BUGA-Café am Montag, 18. September um 18 Uhr, vorgestellt.
Berthold Stückle, Leiter Projektmanagementt und Betrieb bei der Bundesgartenschau Heilbronn 2019 GmbH, wird über das Parkkonzept, einen geplanten Busshuttle sowie die Zusammenarbeit mit den Anbietern des öffentlichen Nahverkehrs sprechen. Über die Befahrbarkeit der A6 im Sommer 2019, deren Ausbau zwischen Wiesloch/Rauenberg und dem Weinsberger Kreuz bereits begonnen hat und bis zum Jahr 2020 dauern wird, berichtet Gerald Hauke, von der Projektgesellschaft ViA6West. Um das Verkehrsmanagement bei Großveranstaltungen allgemein geht es im Beitrag von Dirk Herrmann, dem stellvertretenden Amtsleiter beim Amt für Straßenwesen der Stadt Heilbronn.
An der Diskussion teilnehmen werden außerdem Michael Welsch, der als Verkehrsplaner bei SSP Consult das Mobilitätskonzept für die BUGA erstellt, sowie Caner Sarikaya, der beim Regierungspräsidium Stuttgart für Großprojekte zuständig ist.
Das BUGA-Café findet auf der Inselspitze in Heilbronn, Friedrich-Ebert-Brücke 1, statt. Der Raum liegt unter der Friedrich-Ebert-Brücke und ist von dort aus über Treppen zu erreichen. Ein barrierefreier Zugang ist über das Insel-Hotel möglich. Der Eintritt ist frei. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
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