Alte Gartenliebe
Gartenschauen haben eine jahrhundertealte Tradition, die schon aus der Öffnung privater Hofgärten, Gewächshäuser und Pflanzenschauen im 19. Jahrhundert stammt. Während die Anlage aufwendiger Parkanlagen lange Zeit Privileg von König und Adel waren, interessierten sich im 18. und 19. Jahrhundert zunehmend auch wohlhabende Bürger für Pflanzen. Orientierung boten ihnen dabei Pflanzenschauen, auf denen Handelsgärtnereien ausstellten. Mit wachsendem Interesse entstanden Pflanzengesellschaften und -vereine.
Unsere Geschichte
1869 fand in Hamburg die erste internationale Gartenausstellung in Deutschland statt. Bald darauf folgten überall im Land zahlreiche Veranstaltungen dieser Art. Seit 1951 etablierte sich in Hannover die Idee einer Bundesgartenschau, die nicht nur Präsentationsfläche für die Leistungen des Gärtnerhandwerks, sondern von Anbeginn ein Motor der Stadtentwicklung sein wollte.
Dekaden der Entwicklung
1951–1965
Parks als Bestandteil des Wiederaufbaus in Deutschland
1967–1993
Grün-Renovierung und Neuanlagen bieten Naherholung und Erlebnis
1995–2007
Stadtentwicklung in den neuen Bundesländern, Konversionsprojekte
2009–2015
Ökologische Aufwertung in den Städten - Öffnung zum Wasser
2017 – 2031
„Grün in der Stadt“, Dekadenprojekte in Landschaftsräumen
Seit 1951 gehören die im zweijährigen Turnus stattfindenden BUGAs und zehnjährig stattfindenden Internationalen Gartenbauausstellungen, IGAs, zum festen Bestandteil des Kulturlebens unseres Landes. Sie schaffen grüne Oasen, Rückzugs- und Spielflächen im urbanen Raum und verbessern die Lebens- und Standortqualität von Städten und Kommunen.
Mehr als 70 Jahre Erfahrung
Die ersten 22 BUGAs, inklusive der fünf IGAs in diesem Zeitraum, koordinierte der Zentralverband Gartenbau e.V. (ZVG). Da die Vergabe und Durchführung der Gartenschauen immer aufwändiger wurden, gründete der ZVG zusammen mit dem Bundesverband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V. (BGL) und dem Bund deutscher Baumschulen (BdB) 1993 die Deutsche Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH (DBG), die seither diese Aufgabe übernimmt. Die Schirmherrschaft einer Bundesgartenschau wird vom amtierenden Bundespräsidenten übernommen.