Aufsichtsrat der BUGA-Gesellschaft berät zum Prüfauftrag 2025
Der Aufsichtsrat der BUGA-Gesellschaft hat am 07. Juni in seiner Sondersitzung über die Zukunft der Bundes-gartenschau in Rostock beraten. Im Fokus stand der Prüfauftrag, wie eine Bundesgartenschau im Jahr 2025 in der Kulisse des Rostocker Ovals durchgeführt werden kann.
Hintergrund dieser Sondersitzung sind die Diskussionen über die Anfang April vorgestellte Risikoanalyse, die unter anderem aufgrund der Corona-Pandemie zeitliche Verzögerungen in den geplanten Bauprojekten und Kosten-steigerungen aus heutiger Sicht um durchschnittlich 32 Prozent besagt. Der Aufsichtsrat hatte seinerzeit vier alternative Szenarien zur Prüfung in Auftrag gegeben, die eine Verschiebung in die Jahre 2026 oder 2028 beziehungsweise eine Verlagerung der Gartenschau in den IGA-Park beinhalteten.
Zwischenzeitlich wurde durch Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, die Forderung aufgemacht, dass die Bundesgartenschau in Rostock sowohl räumlich als auch zeitlich nicht verschoben werden solle. Der Minister, als Leiter der Interministeriellen Arbeitsgruppe zur BUGA, betonte, dass eine Förderzusage des Landes Mecklenburg-Vorpommern nur weiterhin besteht, wenn eine Bundesgartenschau im Jahr 2025 im Rostocker Oval realisiert werden kann.
Darauf aufbauend hatte der Aufsichtsrat während seiner Sitzung Anfang Mai der BUGA-Gesellschaft den Auftrag erteilt, dieses Szenario unter den aktuellen Gegebenheiten erneut zu prüfen.
Die Ergebnisse dieses Prüfauftrages sind heute während der Sondersitzung dem Aufsichtsrat vorgestellt worden. Demnach ist die Umsetzung einer BUGA nach den Kriterien einer Bundesgartenschau im Jahr 2025 im Rostocker Oval nicht möglich. Die erneute Analyse bestätigt damit die Aussagen der Anfang April vorgelegten Risikoanalyse, dass das Rostocker Oval bis 2025 als alleinige, eintrittspflichtige Veranstaltungsfläche nicht umzusetzen ist. Beispielsweise befindet sich die Warnowbrücke derzeit im Planfeststellungsverfahren, wobei das Risiko weiterhin als sehr hoch eingeschätzt wird, dass dieses nicht im dritten Quartal 2022 abgeschlossen sein wird. Somit kann der Fertigstellungstermin der Warnowbrücke Anfang 2025 nicht gehalten werden.
Die Mitglieder des Aufsichtsrates haben nach intensiven Gesprächen entschieden, den vorgelegten Prüfbericht der Hanse- und Universitätsstadt Rostock als Gesellschafterin zur weiteren Abstimmung mit den Fördermittelgebern und den verantwortlichen Gremien zu übergeben. Der Aufsichtsrat war einhellig der Meinung, dass die BUGA als Motor der Stadtentwicklung am Rostocker Oval absolut notwendig war. Doch aufgrund des entstandenen zeit-lichen Verzuges, Unsicherheiten bei Baukosten und Personal durch die anhaltende Corona-Pandemie sowie die Ungewissheiten durch den Ukraine-Konflikt braucht es eine neue gemeinsame Willenserklärung, die eine Um-setzung der BUGA für Rostock für alle Parteien noch ermöglichen kann. Das Ziel der gewollten beschleunigten Stadtentwicklung bleibt bestehen, und dafür müssen nun alle Optionen geprüft werden.
„Diese erneute Analyse bringt unmissverständlich und deutlich auf den Tisch, welches Projekt wann in Rostock möglich ist. Ich bin froh über die Klarheit innerhalb der Gesellschaft und ein großer Dank für diesen Prüfbericht geht an BUGA-Geschäftsführer Oliver Fudickar mit seinem Team. Innerhalb der Stadtverwaltung, der BUGA-Gesellschaft und der Kommunalpolitik haben wir bereits ausgiebig diskutiert. Diese Diskussionen sind noch nicht abgeschlossen. Mit den Fördermittelgebern und in den entscheidenden Gremien muss das Thema Bundes-gartenschau nun weiter beraten und entschieden werden“, sagt Rostocks Oberbürgermeister und Aufsichts-ratsvorsitzender Claus Ruhe Madsen.
Jochen Sandner, Geschäftsführer der Deutschen Bundesgartenschau-Gesellschaft mbH und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, macht deutlich: „Wir haben uns mit dem in dem Prüfauftrag vorgestellten Gelände einer nur sehr reduzierten Bundesgartenschau im Jahr 2025 in Rostock intensiv auseinandergesetzt und können dieser Variante nicht zustimmen. Dies würde der Marke BUGA und den damit verbundenen Qualitätsansprüchen nicht gerecht werden.“ Bezugnehmend auf die Empfehlung, erneut in intensive Gespräche mit dem Land zu einer mög-lichen Umsetzung einer BUGA einzutreten, betont Jochen Sandner: „Wir stehen nach wie vor an Rostocks Seite
und sind für Gespräche zu möglichen Durchführungsvarianten weiterhin jederzeit bereit.“
Oliver Fudickar, Geschäftsführer des Bereiches Durchführung der BUGA Rostock 2025 GmbH, bestätigt:
„Wir müssen an dieser Stelle leider akzeptieren, dass eine Bundesgartenschau 2025 im Rostocker Oval nicht möglich ist. Unsere Aufgabe ist es nun, in den anstehenden Gesprächen deutlich zu machen, mit welchen Prämissen eine Umsetzung möglich sein könnte und was dies dann aus heutiger Sicht für Baukosten, zeitliche Sicherheiten und weitere Notwendigkeiten bedeuten würde. Alle Teams der BUGA- Gesellschaft arbeiten
weiterhin an den Projekten mit dem Ziel, die Bundesgartenschau für Rostock zu realisieren.“