Hauptausschuss stimmt der vorgeschlagenen Seilbahn-Trasse zu  

DBG-News BUGA Mannheim 2023 - 12/20

Der Hauptausschuss der Stadt Mannheim hat sich gestern für den vorgeschlagenen Trassenverlauf der Seilbahn ausgesprochen. Die temporäre Seilbahn wird von 14. April bis 08. Oktober 2023 die beiden Bundesgartenschau-Gelände Spinelli und Luisenpark miteinander verbinden. Beauftragt mit Bau, Betrieb und Rückbau wurde Doppelmayr Seilbahnen GmbH aus Österreich.

„Die Zustimmung des Hauptausschusses der Stadt Mannheim zur vorgeschlagenen Seilbahn-Trasse stellt für die Realisierung der BUGA 23 einen bedeutenden Schritt dar“, erklärt Michael Schnellbach, Geschäftsführer der Bundesgartenschau-Gesellschaft gGmbH. „Nach sorgfältiger Prüfung eventueller Alternativen blieb sowohl aus verkehrstechnischer Sicht als auch in Hinblick auf den Klimaschutz ist die Seilbahn als modernes und zugleich umweltschonendes Transportmittel der Zukunft die einzige sinnvolle Alternative, um die zwei getrennten Areale miteinander zu verbinden.“ Der Hauptausschuss hat am Dienstag, 08.12.2020, den vorgeschlagenen Trassenverlauf zugestimmt, der vom südlichen Teil Spinellis über die Feudenheimer Au, den Sportpark und Neckar hinweg bis zur Freizeitwiese des Luisenparks reicht. Die Bundesgartenschau gGmbH wurde beauftragt, beim zuständigen Regierungspräsidium Karlsruhe das notwendige Planfeststellungsverfahren in die Wege zu leiten.

Mit dem Bau, Betrieb und Rückbau der Einseilumlaufbahn wurde bereits Ende August 2020 die österreichische Firma Doppelmayr GmbH beauftragt  Doppelmayr war eines von zwei Unternehmen, das sich auf das zweistufige, europaweite Ausschreibungsverfahren beworben hatte. Der Bundesgartenschau Mannheim 2023 gGmbH obliegt die technische und organisatorische Durchführung.Mit der Leitentscheidung im Jahr 2017 hat der Gemeinderat den Luisenpark als zweite Ausstellungsfläche der BUGA 23 beschlossen. Mit dieser Entscheidung geht die Notwendigkeit der Anbindung des Luisenparks an das Spinelli-Gelände einher. Nach Prüfung verschiedener Alternativen zur Verbindung der beiden Parks (Seilbahn, E-Mini-Cab-Shuttles, Monorail-Bahn, Elektrobus-Shuttle, Straßen-bahn) wurde die Seilbahn als praktikabelste Lösung bewertet. Mit einem beauftragten Ingenieurbüro für Seilbahntechnik wurden unterschiedliche Seilbahntrassen und deren technische Machbarkeit geprüft. Der im Hautpausschuss vorgestellte Trassenverlauf wurde im Hinblick auf technischen, rechtlichen, wirtschaftlichen, räumlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen entwickelt. Die Seilbahn wird mit einer Geschwindigkeit von 6,5 Metern pro Sekunde bis zu 2.800 Personen pro Stunde je Richtung befördern können. Die Fahrzeit für eine Strecke wird etwa sieben Minuten betragen. Die Ein- und Ausstiege werden barrierefrei hergestellt. Der Betrieb der Seilbahn erfolgt zu 100 Prozent mit Ökostrom. Getragen wird die 2,1 Kilometer lange Seilbahn von zehn Stützen. Um die Anzahl der Stützen auf ein Mindestmaß zu reduzieren, wurden die Abstände so weit wie möglich geplant. Die Fundamente der Stationen und Stützen werden nach Betrieb zurückgebaut.

Im Zuge des durchzuführenden Planfeststellungsverfahrens werden alle technischen, umwelttechnischen und artenschutzrechtlichen Erfordernisse, welche durch den Bau, den Betrieb und den Rückbau der Seilbahn erforderlich werden, geprüft und entsprechend berücksichtigt. Die unterschiedlichen Bauphasen werden an die Bedürfnisse der vor Ort lebenden Arten angepasst (z.B. Brutzeiten).

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